Förderinstrument Programmbeitrag

Programmbeiträge können zum Beispiel für Installationen oder ortsgebundene Projekte beantragt werden. Bei Künstlerduos muss mindestens eine Person, bei Künstlerkollektiven die Mehrheit den Aargau-Bezug erfüllen.

Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt: 

  • wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
  • wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
  • wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
    • die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
    • die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
  • Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.

Die Qualitätsmassstäbe sind im Leitbild festgehalten. Eigenständigkeit und Professionalität stehen an erster Stelle.

Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen.

In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.

Kunstinstitutionen sind verpflichtet, die Künstlerinnen und Künstler für ihre Ausstellungen angemessen zu honorieren. Als Orientierung dienen die visarte-Leitlinien zur Vergütung von Leistungen bildender Künsterinnen und Künstler.

Arbeiten, welche in Begleitung oder Zusammenarbeit mit einer Mentorin, einem Mentor entwickelt wurden (Semester- oder Diplomarbeiten im Rahmen einer Ausbildung), werden nicht unterstützt.

Veranstaltende, Kulturkommissionen und Kulturbetriebe, die einen Programmbeitrag erhalten haben, können im gleichen Jahr keine weiteren Gesuche für zusätzliche Einzelveranstaltungen einreichen. Kommerziell ausgerichtete Galerien können keine Gesuche um Programmbeiträge einreichen.

Es werden keine Beiträge an Transport-, Reise- und Aufenthaltskosten gewährt.

Bitte halten Sie für ein Gesuch folgende Unterlagen und Informationen bereit:

  • Projekt- oder Programmbeschrieb mit Konzept und Art der Ausführung (PDF max. 2 A4-Seiten)
  • Ausstellungsort und Ausstellungsdaten
  • Nachweis der bisherigen Arbeiten (Link auf eigene Homepage, Upload für Werkbeispiele, Arbeitsproben oder PDF-Dokument mit max. 5 A4-Seiten)
  • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (PDF inkl. Sponsoren und weiteren Unterstützungsbeiträgen - was wurde angefragt und was ist schon bestätigt)
  • Kontoangaben

Förderinstrument Auswahl

GESUCH EINREICHEN Frist abgelaufen

Die «Auswahl» ist eine Kooperation zwischen dem Aargauer Kunsthaus und dem Aargauer Kuratorium. Eine gemeinsam eingesetzte Jury entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen, welche Werke in die Jahresausstellung aufgenommen werden.

Im Rahmen der Ausstellung werden auch die jährlichen Werk- und Förderbeiträge vergeben.

Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt: 

  • wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
  • wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
  • wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
    • die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
    • die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
  • Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.

Die Qualitätsmassstäbe sind im Leitbild festgehalten. Eigenständigkeit und Professionalität stehen an erster Stelle.

Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen.

In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.

Seit 2003 wird ein neues Bewerbungs- und Jurierungsverfahren angewendet. Eine gemeinsame Jury des Aargauer Kunsthauses und des Aargauer Kuratoriums entscheidet, welche Werke in die Jahresausstellung aufgenommen werden. In einer zweiten Bewertung in der Ausstellung wird über die Vergabe der Werk- und Förderbeiträge entschieden. Bitte geben Sie in der Bewerbung explizit an, ob Sie die Bewertung Ihres Werkes nur für die Ausstellung oder zusätzlich auch zur Vergabe von Werk- und Förderbeiträgen wünschen.

Pro Person kann eine Bewerbung mit maximal 1 Ausstellungsvorschlag eingereicht werden. Dieser kann mehrere Teile umfassen, die in einem Kontext zueinander stehen müssen.

Der eingereichte Ausstellungsvorschlag kann nach der Eingabe nicht zurückgezogen oder durch einen anderen Vorschlag ersetzt werden.

Die eingereichte Arbeit darf zum Zeitpunkt der Eingabe nicht älter als zwei Jahre sein.

Arbeiten, welche in Begleitung oder Zusammenarbeit mit einem Mentor, einer Mentorin entwickelt wurden (Semester- oder Diplomarbeiten im Rahmen einer Ausbildung), werden nicht zugelassen.

Bitte halten Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen und Informationen bereit:

  • Angaben zum Werk für die Auswahl (Titel, Entstehungsjahr, Technik/Material, Masse, Auflage, Verkaufspreis)
  • Bewerbungsdossier (PDF - max. 15 Seiten und 9 MB, Schriftgrösse 11) mit folgenden Angaben in dieser Reihenfolge:
    • Titelblatt mit Name, Vorname (evt. Künstlername)
    • Lebenslauf (Angaben über künstlerische Ausbildung und Tätigkeit, Angaben über Ausstellungen, Stipendien, Förderbeiträge, Auszeichnungen und öffentliche Aufträge) max. 1 Seite
    • Ausstellungsvorschlag eventuell mit Kostenvoranschlag (Beschrieb mit Bildmaterial) max. 2 Seiten
    • Portfolio/Dokumentation (Überblick über das künstlerische Werk mit Gewichtung des aktuellen Schaffens) max. 12 Seiten
  • 1 bis 2 Werkabbildungen (hochaufgelöste, druckfähige Bilddateien, 300 DPI auf 15x20cm) inkl. Legende (Name und Vorname, Titel, Jahr, Material und Technik, Masse HxBxT, allenfalls Dauer, Copyright/Fotocredit/Bildnachweis der Abbildung)
  • Kontoangaben

Bitte geben Sie allfällige Weblinks direkt im Gesuchsportal ein und nicht im Bewerbungsdossier.

Dossiers mit mehr als 15 Seiten können nicht berücksichtigt werden.

Jurymitglieder für die Ausstellung:

  • Sarah Mühlebach, Kuratorin, Aargauer Kunsthaus, Juryvorsitz
  • Paolo Bianchi, Vorsitz Fachausschuss Bildende Kunst & Performance, Aargauer Kuratorium
  • Barbara Signer, Mitglied Fachausschuss Bildende Kunst & Performance, Aargauer Kuratorium
  • Esther Amrein, Vertretung visarte.aargau
  • Latefa Wiersch, Künstlerin
  • Christian Saehrendt, Kunsthistoriker, Autor und Publizist

Jurymitglieder für die Vergabe der Werk- und Förderbeiträge des Aargauer Kuratoriums:

  • Paolo Bianchi, Vorsitz Fachausschuss Bildende Kunst & Performance
  • Barbara Signer, Mitglied Fachausschuss Bildende Kunst & Performance
  • Halina Hug, Mitglied Fachausschuss Bildende Kunst & Performance
  • Latefa Wiersch, Künstlerin
  • Christian Saehrendt, Kunsthistoriker, Autor und Publizist

  • 16. August 2024: Eingabeschluss
  • 1. Oktober 2024: Versand Juryentscheid über Teilnahme an der Ausstellung
  • 31. Oktober 2024: Anlieferung der Originalwerke beim Aargauer Kunsthaus
  • 15. November 2024, 18:00 Uhr: Vernissage «Auswahl 24» und Vergabe der Werk- und Förderbeiträge
  • Ausstellungsdauer: 16. November 2024 bis 5. Januar 2025

Die Gestaltung der Ausstellung liegt in der Verantwortung des Aargauer Kunsthauses. Besondere Abmachungen über die Installation von Werken müssen mit den Mitarbeitenden des Aargauer Kunsthauses getroffen werden.

Versicherung 
Die eingereichten Werke für die Ausstellung sind nicht versichert. Für die Beschädigung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei besonders empfindlichen Werken haben die Kunstschaffenden selber die angezeigten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, im Bewusstsein, dass das Aargauer Kunsthaus und das Aargauer Kuratorium in keinem Fall für Beschädigungen haften.

Werkverkäufe 
Es ist grundsätzlich möglich, ausgestellte Werke zu verkaufen. Bitte definieren Sie daher einen Preis für Ihre Werke. Die in die Ausstellung aufgenommenen Werke stehen während der Ausstellungsdauer ausschliesslich in der "Auswahl 24" zum Verkauf und können in diesem Zeitraum nicht von Galerien und anderweitig verkauft werden. Bei Werkverkäufen werden 20 Prozent des Verkaufspreises als Provision und 2 Prozent für die Unterstützungskasse der Kunstschaffenden zurückbehalten.