Die Tätigkeit des Aargauer Kuratoriums wird durch Gesetz und Reglement sowie dem Kulturkonzept definiert.

Das Kulturgesetz (KG) und die Verordnung dazu (VKG) charakterisieren das Aargauer Kuratorium als unabhängiges Gremium, dessen Fokus auf der Förderung des professionellen Kunstschaffens im Kanton Aargau liegt. 

Organe des Kuratoriums, Zuständigkeiten und Prozesse (inklusive der Ausstandsregeln) sind im Geschäftsreglement festgelegt.

Kulturkonzept des Kantons Aargau

Das Kulturkonzept legt die kulturpolitischen Stossrichtungen im Kanton Aargau fest und bildet ein strategisches Instrument für jeweils sechs Jahre. Es beinhaltet Grundsätze und Ziele für Kulturpflege, Kulturvermittlung und Kulturförderung und formuliert konkrete Massnahmen.

Das Kulturkonzept 2023-2028 wurde von der Abteilung Kultur und dem Aargauer Kuratorium gemeinsam erarbeitet. Es setzt vier kulturpolitische Akzente und definiert Handlungsfelder. Die Ziele sind explizit nicht auf einzelne Disziplinen begrenzt, sondern transversal angelegt:

•   Kultur als relevante gesellschaftliche Ressource verankern
•   Kulturelle Teilhabe stärken
•   Stabilität und Nachhaltigkeit fördern
•   Innovation ermöglichen, Potenziale aktivieren