Der Gesuchsprozess ist vollständig digitalisiert und wird über das Portal moderiert.

Wenn Sie beim Aargauer Kuratorium ein Fördergesuch einreichen möchten ist vorgängig eine Registrierung notwendig, um in den geschützten Bereich des Portals zu gelangen. Sobald Sie eingeloggt sind, gelangen Sie über den Filter Förderinstrumente direkt zum Eingabeprozess des gewählten Förderinstruments.

Für die erstmalige Registrierung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Als Einzelperson oder Kollektiv eine aktuelle Wohnsitzbestätigung oder einen Nachweis, dass Sie in einer früheren Lebensphase 15 Jahre durchgehend im Kanton Aargau gewohnt haben. Machen Sie einen «Aargau-Bezug durch Werk und Tätigkeit» geltend, so werden Sie im Akkreditierungsprozess nach einer entsprechenden Begründung (PDF) gefragt.
  • Als Produktionsfirma oder Kulturbetrieb: Nachweis des Geschäftssitzes im Kanton Aargau. Bei ausserkantonalen Firmen und Betrieben ist ein Vertrag oder eine Absichtserklärung der Aargauer Künstlerin oder des Künstlers notwendig.
     

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