Das Aargauer Kuratorium verfolgt in seiner Fördertätigkeit einen multiperspektivischen Ansatz.
Wir fördern und vermitteln Aargauer Kultur im Kanton und darüber hinaus – fokussiert auf professionelles zeitgenössisches Kunstschaffen. In der Fördertätigkeit streben wir ein möglichst vielfältiges Angebot an, das die verschiedenen Perspektiven im, aus und über den Kanton Aargau widerspiegelt.
Die Geschäftsstelle prüft pro Gesuch die formalen Voraussetzungen, der zuständige Fachausschuss beurteilt das Projekt inhaltlich gemäss den Grundsätzen im Leitbild. Schliesslich entscheidet das Plenum abschliessend über die Gesuche auf Grundlage der Anträge aus den Fachausschüssen. Im Terminkalender finden Sie Informationen zu den Fristen bei Gesuchen sowie zum Zeitpunkt der Entscheide.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Die Qualitätsmassstäbe sind im Leitbild festgehalten. Eigenständigkeit und Professionalität stehen an erster Stelle.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen.
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Antrag oder ein anderes Anliegen rund um Ihre Gesuchstellung, sind wir gerne für Sie da. Projekt- oder Finanzierungsberatung können wir jedoch nicht anbieten.
Fachausschüsse
Zur Beurteilung der Gesuche ist das Kuratorium in sechs genrespezifischen Fachausschüssen sowie den beiden spartenübergreifenden Ausschüssen Ateliers und Regionale Kulturveranstalter organisiert:
Gefördert wird das zeitgenössische Kunstschaffen im Kanton Aargau. Unterstützt werden Künstlerinnen und Künstler, aber auch Vermittlerinnen und Vermittler, mit Beiträgen in den Bereichen Entwicklung, Realisation und Vermittlung.
Gemeinsam mit dem Aargauer Kunsthaus organisiert der Fachausschuss die Auswahl – Jahresausstellung für Aargauer Künstlerinnen und Künstler.
Unterstützt werden Projekte von professionellen Aargauer Filmschaffenden in der Entwicklung, Herstellung und Distribution. Berücksichtigt werden sowohl Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilme als auch Medienkunstprojekte. Zudem können Filmschaffende mit individuellen Werkbeiträgen und Ateliers gefördert werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Fernsehspielfilme sowie TV-Produktionen ohne eigenständiges Auswertungskonzept ausserhalb des Fernsehens.
Unter «Klassik» wird die vielfältige Tradition der Kunstmusik bis hin zur Neuen Musik verstanden. Gefördert werden Aargauer Musikerinnen und Musiker, Komponisten und Komponistinnen sowie Veranstalter im Bereich der Klassischen Musik. Bei Laienchören und Laienorchestern kann der Beizug von Berufsmusikern und -musikerinnen unterstützt werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Benefizkonzerte und Konzerte mit Kollekte statt fixen Eintrittspreisen sowie Musikschul-, Schul- und Kurskonzerte, Konzerte im liturgischen Rahmen sowie Musicals.
Der Fachausschuss JazzPop+ beurteilt Gesuche sämtlicher Musikgenres und Stilarten, welche nicht in den Bereich Klassik fallen. Besondere Schwerpunkte bilden dabei der Musik-Produktionsbeitrag sowie die Tourneeförderung.
Literaturschaffende, Übersetzerinnen und Übersetzer, Verlage sowie Veranstalterinnen und Verstanstalter können sich um Druckkosten-, Programm- und Projektbeiträge bewerben. Eine besondere Bedeutung stellen die die jährlichen Werkbeiträge dar. Sie werden vergeben in den Bereichen Belletristik (Lyrik, Prosa, Dramatik), Essayistik und literarische Übersetzung.
Zudem erhalten lokale Aargauer Veranstalter einen Beitrag an die Lesungshonorare, wenn sie geförderte Autorinnen und Autoren einladen. Die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten entnehmen sie der Lesungsliste.
Gefördert werden Theater- und Tanzschaffende sowie Ensembles mit Produktions- und Programmbeiträgen. Mit einigen Theatern im Kanton bestehen zudem mehrjährige Leistungsvereinbarungen.
Zudem werden lokale Aargauer Veranstalter unterstützt, welche geförderte Produktionen in ihr Programm aufnehmen. Die aktuell unterstützten Produktionen finden Sie in der Theaterliste.
Laientheater können nicht unterstützt werden, Produktionen im Bereich Kabarett und Comedys nur in Ausnahmefällen.
Unterstützt werden Kulturkommissionen und -vereine in den Gemeinden mit Beiträgen an deren Jahresprogramme. Der Förderansatz ist insbesondere ein regionalpolitischer. Das Aargauer Kuratorium möchte mit dieser Fördermassnahme ein vielfältiges Angebot in allen Regionen des Kantons ermöglichen.
Kulturbetriebe mit spartenspezifischen Programmen (z.B. Musik) stellen ihren Antrag bitte im jeweiligen Fachausschuss.
Das Aargauer Kuratorium bietet vier Ateliers an, für Aargauer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Ausschreibung erfolgt jeweils anfangs Jahr für einen Aufenthalt im Folgejahr. Die Zuteilung erfolgt in zweistufig und wird von den beteiligten Fachausschüssen gemeinsam vorgenommen. Die Zusprechung strebt einen vielfältigen Mix von Künstlerinnen und Künstlern aus den diversen Genres an.
Das Aargauer Kuratorium hat im Londoner Aberfeldy Village vom Atelierspezialisten ACME ein Atelier gemietet. Diese befindet sich in einer ehemaligen Feuerwache des LCC (London County Council) im Londoner Stadtbezirk Tower Hamlets.
Paris Cité International des Arts
Das Atelier besteht aus einem ca. 40 m² grossen möblierten Raum mit einer Kochgelegenheit und einem Bad. Es liegt im Zentrum an der Rue de l'Hôtel de Ville. Die Cité verfügt über Ausstellungsräume und einen Konzertsaal. Auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber kann im Atelier ein Klavier zur Verfügung gestellt werden.
Die Atelierwohnung befindet sich in einem ruhigen Innenhof und hat eine eigene vorgelagerte Terrasse (15qm). Das Studio ist ca. 45 qm gross und verfügt über einen eigenen Zugang, eine Küchenzeile, ein Badezimmer und einen separaten Abstellraum. Die Eckertstrasse befindet sich in Berlin Friedrichshain.
Fundaziun Nairs, Scuol/Engadin
Das Atelier im alten Badehaus eignet sich für Kunstschaffende aller Sparten. Es befindet sich im 1. OG, ist ca. 80 m2 gross und bietet eine kombinierte Schlaf- und Arbeitsmöglichkeit. Für die Verpflegung steht im EG eine Küche und ein Essraum zur Verfügung. Die Künstler-Bibliothek Peter Trachsel im Untergeschoss kann mitbenutzt werden. Die Stipendiaten haben zudem die Möglichkeit, an den öffentlichen Veranstaltungen der Stiftung teilzunehmen.
Wie stelle ich ein Gesuch?
Wer bereits über ein Benutzungsprofil und somit ein Login auf dem Gesuchsportal verfügt, startet die Erstellung eines Gesuches in der Regel direkt auf dem Portal, von wo er für die Wahl der Förderinstrumente automatisch wieder mit der Website verbunden wird.
Wer noch kein Benutzungsprofil besitzt, kann mit dem Filter Förderinstrumente Schritt für Schritt die geeignete Auswahl treffen und wird dann für das Einreichen eines Gesuches mit dem Portal verbunden, um als erstes ein Profil zu erstellen.