Das Aargauer Kuratorium verfolgt in seiner Fördertätigkeit einen multiperspektivischen Ansatz.
Wir fördern und vermitteln Aargauer Kultur im Kanton und darüber hinaus – fokussiert auf professionelles zeitgenössisches Kunstschaffen. In der Fördertätigkeit streben wir ein möglichst vielfältiges Angebot an, das die verschiedenen Perspektiven im, aus und über den Kanton Aargau widerspiegelt.
Die Geschäftsstelle prüft pro Gesuch die formalen Voraussetzungen, der zuständige Fachausschuss beurteilt das Projekt inhaltlich gemäss den Grundsätzen im Leitbild. Schliesslich entscheidet das Plenum abschliessend über die Gesuche auf Grundlage der Anträge aus den Fachausschüssen. Im Terminkalender finden Sie Informationen zu den Fristen bei Gesuchen sowie zum Zeitpunkt der Entscheide.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen. Ebenso kann ein Gesuch in der Regel nur einmal gestellt werden. Eine Wiedervorlage oder eine überarbeitete Zweiteingabe sind ausgeschlossen. Vorhaben, welche in einer Jurierung (z.B. Werkbeitrag) abgelehnt wurden, können ausnahmsweise in einem anderen Förderinstrument nochmals eingereicht werden.
Wenn die formellen Kriterien nicht erfüllt sind oder das Gesuch unvollständig ist, erfolgt eine Direktablehnung durch die Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie zudem die Wegleitung «Wer fördert was?» mit den Abgrenzungen zwischen Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds sowie dem Verbot der Doppelsubventionierung.
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Antrag oder ein anderes Anliegen rund um Ihre Gesuchstellung, sind wir gerne für Sie da. Projekt- oder Finanzierungsberatung können wir jedoch nicht anbieten.
Fachausschüsse
Zur Beurteilung der Gesuche ist das Kuratorium in sechs genrespezifischen Fachausschüssen sowie den beiden spartenübergreifenden Ausschüssen Ateliers und Regionale Kulturveranstalter organisiert:
Gefördert wird das zeitgenössische Kunstschaffen im Kanton Aargau. Unterstützt werden Künstlerinnen und Künstler, aber auch Vermittlerinnen und Vermittler, mit Beiträgen in den Bereichen Entwicklung, Realisation und Vermittlung.
Gemeinsam mit dem Aargauer Kunsthaus organisiert der Fachausschuss die Auswahl – Jahresausstellung für Aargauer Künstlerinnen und Künstler.
Unterstützt werden Projekte von professionellen Aargauer Filmschaffenden in der Entwicklung, Herstellung und Distribution. Berücksichtigt werden sowohl Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilme als auch Medienkunstprojekte. Zudem können Filmschaffende mit individuellen Werkbeiträgen und Ateliers gefördert werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Fernsehspielfilme sowie TV-Produktionen ohne eigenständiges Auswertungskonzept ausserhalb des Fernsehens.
Filmprojekte, die während einer Ausbildung entstehen, können grundsätzlich nicht unterstützt werden. Ausgenommen sind Herstellungsbeiträge für Abschlussfilme von Filmhochschulen oder vergleichbaren Studiengängen.
Unter «Klassik» wird die vielfältige Tradition der Kunstmusik bis hin zur Neuen Musik verstanden. Gefördert werden Aargauer Musikerinnen und Musiker, Komponisten und Komponistinnen sowie Veranstalter im Bereich der Klassischen Musik. Bei Laienchören und Laienorchestern kann der Beizug von Berufsmusikern und -musikerinnen unterstützt werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Benefizkonzerte, Musikschul-, Schul- und Kurskonzerte sowie Konzerte im liturgischen Rahmen.
Der Fachausschuss JazzPop+ beurteilt Gesuche sämtlicher Stile der aktuellen Musik einschliesslich (jedoch nicht beschränkt auf) Jazz, Pop, Rock, Rap, Metal etc. Besondere Schwerpunkte bilden dabei der Musik-Produktionsbeitrag sowie die Tourneeförderung.
Literaturschaffende, Übersetzerinnen und Übersetzer, Verlage sowie Veranstalterinnen und Verstanstalter können sich um Druckkosten-, Programm- und Projektbeiträge bewerben. Eine besondere Bedeutung stellen die die jährlichen Werkbeiträge dar. Sie werden vergeben in den Bereichen Belletristik (Lyrik, Prosa, Dramatik), Essayistik und literarische Übersetzung.
Zudem erhalten lokale Aargauer Veranstalter einen Beitrag an die Lesungshonorare, wenn sie geförderte Autorinnen und Autoren einladen. Die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten entnehmen sie der Lesungsliste.
Gefördert werden Theater- und Tanzschaffende sowie Ensembles mit Produktions- und Programmbeiträgen. Mit einigen Theatern im Kanton bestehen zudem mehrjährige Leistungsvereinbarungen.
Zudem werden lokale Aargauer Veranstalter unterstützt, welche geförderte Produktionen in ihr Programm aufnehmen. Die aktuell unterstützten Produktionen finden Sie in der Theaterliste.
Laientheater können nicht unterstützt werden, Produktionen im Bereich Kabarett und Comedys nur in Ausnahmefällen.
Unterstützt werden Kulturkommissionen und -vereine in den Gemeinden mit Beiträgen an deren Jahresprogramme. Der Förderansatz ist insbesondere ein regionalpolitischer. Das Aargauer Kuratorium möchte mit dieser Fördermassnahme ein vielfältiges Angebot in allen Regionen des Kantons ermöglichen.
Kulturbetriebe mit spartenspezifischen Programmen (z.B. Musik) stellen ihren Antrag bitte im jeweiligen Fachausschuss.
Das Aargauer Kuratorium bietet vier Ateliers für Aargauer Kunstschaffende an. Jeweils auf den 10. Februar ist eine Bewerbung für einen Aufenthalt von 3 oder 6 Monaten im Folgejahr möglich. Eine allfällige Zusprechung ist verbunden mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten.
London ist einer der wichtigsten Hotspots, was Kunst und Kultur betrifft. Im Stadtteil Tower Hamlets befindet sich in einer ehemaligen Feuerwache in Aberfeldy Village unser kleines Atelier mit Kochgelegenheit und eigenem Bad.
Paris Cité International des Arts
Paris zeichnet sich aus durch seine atemberaubende Architektur sowie eine unglaubliche Vielzahl an Museen, Bühnen, Shows und Clubs. Im Zentrum an der Rue de l'Hôtel de Ville, direkt an der Seine, besitzen wir im Komplex Cité International des Arts ein 40 m² grosses Atelier mit einer Kochgelegenheit und einem Bad.
Berlin mit seiner turbulenten Geschichte, seiner Avantgarde-Bewegung und Underground-Kunst ist eines der spannendsten Kulturzentren Europas. Unsere Atelierwohnung liegt in einem ruhigen Innenhof mitten im angesagten Berliner Stadtteil Friedrichshain. Das Studio ist 45 m² gross, besitzt eine eigene Terrasse, eine Küchenzeile sowie ein Bad.
Fundaziun Nairs, Scuol/Engadin
Sie suchen einen optimalen Ort für die Kontemplations-, Ideations- oder Produktionsphase abseits von Hektik und Grossstadt? In einem der Ateliers im historischen alten Badehaus können Sie sich inmitten der Natur inspirieren lassen und bei gemeinsamen Mahlzeiten und Anlässen von einem anregenden Miteinander profitieren. Die Gemeinschaft und der Austausch mit anderen Kunstschaffenden hat einen hohen Stellenwert. Gemeinschaftsbad und eine Gemeinschaftsküche stehen zur Verfügung, ein Flügel sowie ein Veranstaltungsraum dürfen mitbenutzt werden. Der Aufenthalt dauert 5 Monate.
Für das Klosterjahr 2027 werden zwei besondere Rückzugsorte unter dem Motto «Kloster auf Zeit» ausgeschrieben:
Die Aufenthalte im Kloster Fahr (Aargau) und im Kloster Mehrerau (Bregenz) bieten die Möglichkeit, in Ruhe und Einkehr Inspiration zu finden. Interessierte Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, sich auf die besondere Atmosphäre des klösterlichen Lebens einzulassen und die Eindrücke kreativ zu verarbeiten. Die Rückzugsorte stehen allen Kunstschaffenden offen, ungeachtet ihrer Konfession. Um die Regeln der Gemeinschaft zu respektieren, können für das Kloster Fahr nur Bewerbungen von Frauen und für das Kloster Mehrerau nur von Männern berücksichtigt werden.
In Absprache mit der Klosterleitung besteht die Möglichkeit einer Veranstaltung gegen Ende des Aufenthalts (Konzert, Lesung o.ä.).
In Kloster Fahr lebt die Gemeinschaft der Benediktinerinnen. Das Klosteratelier eignet sich als Rückzugsmöglichkeit für stilles Arbeiten, Schreiben und Reflektieren. Es steht ein separater Atelier-Raum im Konvent zur Verfügung. Bewerben können sich nur Einzelpersonen.
Das Kloster beherbergt die Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau. Im Atelier sind konzeptionelles Arbeiten, Schreiben und Musizieren möglich. Ausggeschlossen sind handwerkliche Arbeiten. Für Musiker stehen ein Proberaum sowie zwei Orgeln zur Verfügung, für das stille Arbeiten die Bibliothek. Zudem gibt es auf Wunsch die Möglichkeit eines geistlichen Austausches mit dem betreuenden Pater. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Kollektive bis max. 3 Personen.
Wie stelle ich ein Gesuch?
Wer bereits über ein Benutzungsprofil und somit ein Login auf dem Gesuchsportal verfügt, startet die Erstellung eines Gesuches in der Regel direkt auf dem Portal, von wo er für die Wahl der Förderinstrumente automatisch wieder mit der Website verbunden wird.
Wer noch kein Benutzungsprofil besitzt, kann mit dem Filter Förderinstrumente Schritt für Schritt die geeignete Auswahl treffen und wird dann für das Einreichen eines Gesuches mit dem Portal verbunden, um als erstes ein Profil zu erstellen.