Förderinstrument Herstellungsbeitrag
Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei eigenständigen, kreativen Filmprojekten, bei denen ein allfälliger Beitrag eine substanzielle Wirkung entfalten kann. Unterstützt werden können professionelle Aargauer Filmschaffende (Regie, Autorenschaft, Produzentin oder Produzent).
Ausgeschlossen sind Herstellungsbeiträge für Fernsehspielfilme sowie internationale Koproduktionen mit minoritärem Schweizer Finanzierungsanteil. Bei TV-Dokfilmen muss ein adäquates Auswertungskonzept über die Fernsehausstrahlung hinaus vorliegen.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Die Qualitätsmassstäbe sind im Leitbild festgehalten. Eigenständigkeit und Professionalität stehen an erster Stelle.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen.
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Herstellungsbeiträge sind möglich für Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilme bis hin zu Medienkunstprojekten. Dokumentarfilme mit Erstauswertung im TV können ebenfalls gefördert werden, wenn ein adäquates Auswertungskonzept über die Fernsehausstrahlung hinaus vorliegt.
Besteht nur ein thematischer Bezug oder werden lediglich Dreharbeiten im Kanton Aargau geplant, ist der Aargau-Bezug nicht gegeben.
Aargauer Autorinnen und Autoren müssen eine Mindestmitwirkung von 50% mit Drehbuchvertrag nachweisen können. Aargauer Produzentinnen und Produzenten müssen an der Produktionsfirma mindestens mit 30% beteiligt sein und über die Zeichnungsberechtigung verfügen (Beleg durch Handelsregisterauszug).
In der Herstellung sind folgende Beiträge möglich:
- Maximalbeitrag CHF 100'000
- Der gewünschte Beitrag darf 50% der Gesamtkosten nicht übersteigen.
- Bachelor-Abschlussfilme mit max. CHF 15'000
Abschlussfilme von Filmhochschulen oder vergleichbaren Studiengängen sind zugelassen, jedoch keine Filmprojekte, die während einer Ausbildung realisiert werden.
Bitte halten Sie für ein Gesuch folgende Unterlagen und Informationen bereit:
- Liste der Mitwirkenden in Schlüsselpositionen inkl. Bio- und Filmografie (mit Angabe der Funktion des/der gesuchstellenden Aargauer Filmschaffenden)
- Produktionsdossier mit Angaben zur Gestaltung und Arbeitsweise (max. 10MB)
- Drehbuch oder gleichwertige Projektbeschreibung (PDF)
- Nachweis der bisherigen Arbeiten (Link auf eigene Homepage, Upload für maximal drei Werkbeispiele, Arbeitsproben oder Streaminglinks)
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan gemäss BAK-Vorlage
- Kontoangaben
Das Aargauer Kuratorium unterstützt Aargauer Künstlerinnen und Künstler mit finanziellen Beiträgen, die es ihnen ermöglichen sollen, für eine bestimmte Zeit frei zu arbeiten. Werk- und Förderbeiträge sind nicht an die Realisierung eines bestimmten Projekts gebunden. Sie werden als Förderung von künstlerisch interessanten und innovativen Ansätzen betrachtet.
Werk- und Förderbeiträge werden aufgrund des bisherigen Schaffens, der künstlerischen Pläne und Projekte zugesprochen. Die Kontinuität des bisherigen Schaffens und die Entwicklungsmöglichkeit einer Künstlerin oder eines Künstlers sind ebenfalls wichtige Kriterien.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Die Qualitätsmassstäbe sind im Leitbild festgehalten. Eigenständigkeit und Professionalität stehen an erster Stelle.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen.
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Bitte halten Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen und Informationen bereit:
- Künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit, Stipendien, Auszeichnungen - PDF mit max. 4 A4-Seiten)
- Ausführliche Beschreibung der künstlerischen Pläne (PDF mit max. 5 A4-Seiten)
- Nachweis der bisherigen Arbeiten (Link auf eigene Homepage, Upload für maximal drei Arbeitsproben oder Streaminglinks)
- Kontoangaben