Der Aargau leistete Pionierarbeit, als er 1968 Förderung, Pflege und Vermittlung von Kultur gesetzlich festschrieb.

In einigen europäischen Ländern stellten die Turbulenzen der späten 60er-Jahre gewachsene (Gesellschafts-)Strukturen in Frage. In dieser Zeit begannen erste Kantone ihre spezifische Kulturpolitik in eigenen Kulturgesetzen festzuschreiben. 

Der Kanton Aargau war unter den Pionieren und legte 1968 gesetzlich fest, die Kulturförderung einem externen Gremium von Fachpersonen anzuvertrauen. Das «Aargauer Kuratorium» nahm seine Arbeit 1969 auf.

Zugrunde lag die liberale Denkweise, dass die öffentliche Förderung der Künste durch ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium und unabhängig von Politik und Verwaltung erfolgen soll. Dieses fortschrittliche kantonale Modell ist bis heute schweizweit einmalig.

Eingeschränkter Spielraum

Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehörte ursprünglich nicht nur die Förderung von künstlerisch tätigen Einzelpersonen und kulturellen Institutionen. Es war darüber hinaus auch für die Förderung der Erwachsenenbildung und der Wissenschaft zuständig. 

Der breite Zuständigkeitsbereich schränkte den Spielraum in der Kulturförderung deutlich ein, zumal der Gesetzesparagraph zur Finanzierung all dieser Aufgaben ein Maximum von 1% der Staatssteuern festlegte. 

Mit der Revision des Kulturgesetzes 2009 entfiel die Bestimmung zur Höhe des Kuratoriumskredits. Das zur Verfügung stehende Budget zur Kulturförderung wird nunmehr im Rahmen der üblichen Finanzplanung von Regierung und Parlament festgelegt.

Entwicklung der Fachausschüsse und der Förderinstrumente

Das Aargauer Kuratorium fördert primär auf Gesuchstellung hin. Für die Gesuchsbehandlung gliedert es sich in Fachausschüsse

Den sieben aktuellen Fachausschüssen steht heute eine Vielzahl von Förderinstrumenten zur Verfügung, die auf die Bedürfnisse der verschiedenen Disziplinen abgestimmt sind. 

Die Zeittafel ab 1968 und die Übersicht der vielen Persönlichkeiten, die sich ehrenamtlich für das Kulturleben im Kanton Aargau engagiert haben, reflektieren eindrücklich die Entwicklung sowie das Engagement des Aargauer Kuratoriums.

Vom Sekretariat zur Geschäftsstelle

Das Kuratorium wird von einer Geschäftsstelle unterstützt. Handelte es sich nach der Gründung lediglich um ein Einpersonensekretariat, besteht die Geschäftsstelle derzeit aus einem Geschäftsführer, einer für das Back Office Verantwortlichen sowie vier Fachspezialistinnen und -spezialisten.